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PKV-Tarife |
GKV |
PKV-Basistarif
ab Jannuar 2009 |
I. Leistungsgrundsatz |
medizinische Notwendigkeit |
Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig
und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des
Notwendigen nicht überschreiten |
wie GKV |
II. Umfang des Versicherungsschutzes |
Freie Tarifwahl; vom Grundschutz bis zum
Spitzenschutz |
Leistungen überwiegend durch Gesetz
vorgegeben; geringe Abweichungen zwischen
Kassen möglich |
per Gesetz vorgegeben; einheitlicher Tarif
bei allen Anbietern |
III. Zukunftssicherheit |
Privatrechtliches Vertragsprinzip: Eingriffe in
den Leistungsumfang weder durch Politik noch
Versicherung möglich; lebenslange Garantie des
versicherten Leistungsumfangs |
Gesetzgeber kann jederzeit den Leistungsumfang
verändern |
Gesetzliche Eingriffe in die GKV werden
übernommen |
IV. Innovationen; medizinischer
Fortschritt |
Innovationen und medizinischer Fortschritt sind
Bestandteil des Versicherungsschutzes |
Neue Methoden und Verfahren sind nicht
automatisch im Leistungskatalog enthalten;
z.B. muss für neue Therapien in der ambulanten
Versorgung grundsätzlich eine Genehmigung vorliegen.
Für neue Arzneimittel ist bspw. zukünftig
eine Kosten-Nutzen-Bewertung vorgesehen. |
Ausschlüsse und Einschränkungen der
GKV müssen übernommen werden |
V. Leistungen |
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1. Arzt |
- Status als Privatpatient
- vollständig freie Wahl unter allen ambulant
tätigen Ärzten; auch ambulant tätigen Krankenhausärzten
- Höhere Vergütung begünstigt Erbringung
zeitintensiver Leistungen und rasche Terminvergabe
- Arztwechsel jederzeit möglich |
- Vertragsärzte
- eingeschränkte Inanspruchnahme von ambulanten
Leistungen im Krankenhaus
- Praxisgebühr, mit Ziel der Bindung an den
behandelnden Arzt für mindestens ein Quartal;
bei Arztwechsel im Quartal ohne Überweisung
wird Praxisgebühr erneut fällig
- Budgets erschweren zuweilen die Terminabsprache |
- Vertragsärzte
- eingeschränkte Inanspruchnahme von
ambulanten Leistungen im Krankenhaus
- Praxisgebühr wie GKV
- GKV-ähnliche Vergütung erschwert
zuweilen die Terminabsprache |
2. Arzneimittel |
- alle zugelassenen Arzneimittel im Rahmen der
medizinischen Notwendigkeit
- Erstattung in Höhe der tatsächlichen Preise
- keine Arzneimittelbudgets |
- rezeptpflichtige Arzneimittel
- nicht rezeptpflichtige Arzneimittel nur in
Ausnahmefällen
- keine Leistung bei geringfügigen Gesundheitsstörungen
- Erstattung meist durch Festbeträge begrenzt
- Rabattverträge legen fest, welche Medikamente
erstattungsfähig sind
- viele Regelungen zur ‚wirtschaftlichen’ Verordnung
von Arzneimitteln
- hoher Anteil von Nachahmer- medikamenten
gegenüber Originalpräparaten
- Zuzahlungen* bis zu 10 Euro |
wie GKV, Zuzahlung auf 6 Euro
je Arzneimittel begrenzt. Erstattet wird in der Regel die Höhe des
preisgünstigsten Nachahmermedikaments
derselben Wirkstoffgruppe. |
3. Heilpraktiker |
tarifabhängig |
nein |
nein |
4. Heilmittel |
- freie Wahl der Leistungsanbieter (z.B. Physiotherapie,
Logopädie etc.)
- individueller Umfang je nach medizinischer
Notwendigkeit |
- freie Wahl der Leistungsanbieter
- nur bei bestimmten Erkrankungen
- Begrenzung der Verordnungsmenge auf den
„Regelfall“; besondere Mengenbeschränkungen
z.B. für Massagen
- Zuzahlungen*: 10 % der Kosten und 10 Euro je
Verordnung |
wie GKV; Zuzahlung von 2 Euro je Heilmittel
und 10 Euro pro Vereinbarung |
5. Krankenhaus |
- freie Krankenhauswahl
- i. d. R. Chefarztbehandlung
- i. d. R. Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer |
- Mehrbettzimmer
- Krankenhauswahl: Einweisung durch Arzt
erforderlich; Patient ist an Einweisungsentscheidung
gebunden
- Zuzahlung* von 10 Euro/Tag (bis zu 28 Tage)
- kein Anspruch auf Behandlung durch bestimmten
Arzt |
wie GKV |
6. Rehabilitation |
- i. d. R. begrenzt auf Anschlussheilbehandlung
- Ergänzung um Kurtarife möglich |
- Anschlussheilbehandlung; Zuzahlung* von 10
Euro/Tag (bis zu 28 Tage)
- Rehabilitation; Zuzahlung* von 10 Euro/Tag |
wie GKV |
7. Psychotherapie |
Unterschiedlicher Leistungsumfang je nach Tarif |
Genehmigung nach Begutachtung
- gesetzlich vorgegebener Leistungsumfang:
bei definierter seelischer Krankheit und wenn
Behandlungserfolg erwartet werden kann; ggf.
Praxisgebühr |
wie GKV; nach Genehmigung durch PKV/
Beihilfe |
8. Krankengeld |
In Dauer und Höhe (in der Regel bis zum Nettoeinkommen)
individuelle Tarifgestaltung |
70 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur
Beitragsbemessungsgrenze (BBG; z.Z. 3.600
Euro mtl.), jedoch nicht mehr als 90 Prozent
des Nettoeinkommens; abzüglich Beiträge zur
Arbeitslosen- und Rentenversicherung |
wie GKV |
9. Vorsorge |
Je nach Tarif; Früherkennung und Vorbeugung
mindestens im Umfang der gesetzlich eingeführten
Vorsorgeprogramme |
Gesetzlich eingeführte Vorsorgeprogramme |
wie GKV |
10. Zahnprophylaxe |
Individuelle Zahnprophylaxe; keine Gruppenprophylaxe |
Gruppenprophylaxe; eingeschränkte individuelle
Prophylaxe für Kinder und Jugendliche, bei
besonderen Befunden auch für Erwachsene |
eingeschränkte individuelle Prophylaxe
für Kinder und Jugendliche; keine Gruppenprophylaxe |
11. Zahnbehandlung |
Versichert sind alle medizinisch notwendigen
Leistungen unter Einschluss auch hochwertiger
Behandlungsformen (z.B. Inlays). |
Grundversorgung (z.B. einfache Füllungsmaterialien) |
wie GKV |
12. Zahnersatz |
Umfang des Versicherungsschutzes unterliegt
individueller Gestaltung je nach Tarif; Erstattung
in der Regel bis zu 80 Prozent |
Befundorientierte Festzuschüsse für Standardversorgung.
Mehrkosten für höherwertigen
Zahnersatz sind privat zu zahlen. |
Erstattung von 50 bis 65 Prozent der
zahnärztlichen Standardversorgung der
GKV |
13. Kieferorthopädie |
Je nach Tarif; auch für Erwachsene |
Leistungspflicht für Kinder; in seltenen Fällen
auch für Erwachsene |
wie GKV |
14. Häusliche Krankenpflege |
Nur als Teil der ärztlichen ambulanten Versorgung |
Behandlungspflege und ggf.hauswirtschaftliche
Versorgung, wenn kein Angehöriger die Aufgaben
übernehmen kann; Zuzahlungen* von 10 Euro/Tag
(max. 280 Euro) |
wie GKV; Zuzahlung 8 Euro/Therapieeinheit |
15. Haushaltshilfen |
keine Versicherungsleistung |
- Voraussetzung: Kind im Haushalt unter 12
Jahre
- Zuzahlungen* von 10 Euro/Tag (max. 280 Euro) |
wie GKV; Zuzahlung 8 Euro/Tag |
16. Mutter-Kind-Kuren |
Keine Versicherungsleistung |
Ja |
wie GKV |
17. künstliche Befruchtung |
100 % Kostenübernahme bei Verheirateten und
bei Erfolgsaussicht |
50prozentige Leistungspflicht bei Verheirateten
in bestimmten Altersgrenzen; max. 3 Versuche
bei Erfolgsaussicht |
wie GKV |
18. Fahrkosten |
- Rettungsfahrten
- Krankenhausfahrten
- ambulante Krankentransporte je nach Tarif |
- Rettungsfahrten
- Krankenhausfahrten
- ambulante Krankentransporte in Ausnahmefällen;
Zuzahlungen* 5-10 Euro |
wie GKV; Zuzahlung von 10 Euro |
19. Palliativ- und Hospizversorgung |
ja |
ja |
wie GKV |
20. Versicherungsschutz im
Ausland |
Heilbehandlung in Europa; während des ersten
Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im
außereuropäischen Ausland auch dort |
Eingeschränkte Leistungen in der Europäischen
Union (EU), der Schweiz und im Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR). |
wie GKV |