Krankentransporte
Prüfen Sie, ob Sie einen Anspruch z.B. auf einen Rettungshubschrauber haben, ob nur der Transport ins „nächstgelegene“ oder auch der ins „nächstgelegene, geeignete“ Krankenhaus abgesichert ist, und ob es Entfernungsbegrenzungen für Krankentransporte gibt.
Reha-/Kur/Anschlussheilbehandlungen
Die Übernahme der Leistungen zu Rehabilitationszwecken ist nicht in jedem Fall, bei jeder Erkrankung und bei jedem Versicherer gewährleistet. Klären Sie im Vorfeld, unter welchen Voraussetzungen der Versicherer die Kosten übernimmt, damit Sie nicht im Schadensfall vor horrenden Rechnungen stehen.
Hilfsmittel
Als Hilfsmittel werden technische Geräte bezeichnet, die eine Krankheit oder Behinderung lindern oder ausgleichen. Dazu zählen u.a. Prothesen, Rollstühle, Blindenhunde, Hörgeräte oder auch orthopäische Schuhe. Versicherer formulieren in ihren Bedingungen entweder „geschlossene Hilfsmittelkataloge“, d.h. die versicherten Hilfsmittel werden einzeln aufgezählt, oder offen formuliert (z.B. „alle lebenserhaltenden Hilfsmittel“). Die offene Formulierung hat den Vorteil, dass auch durch medizinischen Fortschritt entwickelte neue Verfahren mitversichert sind.
Heilmittel
Unter Heilmittel werden verschiedene Behandlungen zusammengefasst, die von staatlich geprüften Angehörigen der Heilberufe erbracht werden. Dazu zählen u.a. Ergo- und Physiotherapie, Logopädie oder Massagen. Solche Leistungen verursachen meist hohe Kosten, weil sie über einen langen Zeitraum erbracht werden müssen.
Psychotherapie
Psychische Erkrankungen wie Depressionen der Burnout-Syndrom sind in unserer Leistungsgesellschaft längst zur Volkskrankheit geworden. Grund genug zu prüfen, ob die psychologische Unterstützung in der Privaten Krankenversicherung mitversichert wird. Dies gilt auch für psychologische Hilfe bei posttraumatischen Störungen, z.B. nach einem Unfall, Verbrechen oder durch den Verlust eines nahestehenden Menschen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich Ihrer Versicherung ist entscheidend, wenn Ihnen im Ausland etwas zustößt oder Sie während Ihres Urlaubs plötzlich krank werden. Unbedingt zu prüfen ist der Versicherungsschutz bei Aufenthalten im europäischen und außereuropäischen Ausland, die Dauer des Aufenthaltes und die Dauer der Behandlung.
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