PKV-Versicherungsmakler.de F.A.Q.KontaktImpressumSitemap 


   


Die Pflegeversicherung

Eckpunkte zur Pflegeversicherung

In die Pflegeversicherung zahlen in Deutschland seit 1995 alle krankenversicherten Bürger ein. Das bedeutet, dass jeder Versicherte automatisch Mitglied der Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse wird. Sie ist Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystemes und soll für den Fall der Pflegebedürftigkeit als finanzielle Vorsorge dienen. Wer in einer privaten Krankenversicherung Vollmitglied ist, ist automatisch auch Mitglied in der privaten Pflegeversicherung.

Die Pflegeversicherung kann in Anspruch genommen werden, wenn für mind. sechs Monate Hilfe benötigt wird beim Essen, Waschen, An- und Ausziehen oder bei der Versorgung des Haushalts. Eine Voraussetzung für Pflegebedürftigkeit ist, dass die Hilfe mindestens 90 Minuten am Tag notwendig ist und wenigstens 45 Minuten davon auf die sogenannte Grundpflege verwendet wird. Zur Grundpflege zählen die Körperpflege, Mobilität und Essen.

Es gibt jedoch je nach Pflegebedürftigkeit unterschiedliche Pflegestufen die über die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung entscheiden. Es werden bis zu 3 Pflegestufen unterschieden, wobei bei der dritten Stufe für den Versicherten eine Pflegebedarf von fünf Stunden bestehen muss mit einem Anspruch von vier Stunden Grundpflege.

Als Leistung aus der Pflegeversicherung kann z.B. eine Zahlung von Pflegegeld erfolgen. Mit diesem Betrag können dann Familienangehörige, die für die Pflege einer hilfsbedürftigen Person aufkommen, bezahlt werden. Auch besteht die Möglichkeit, professionelle Hilfe in Form eines Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen oder in besonderen Fällen auch die Übernahme von Kosten zur Unterbringung in einem Pflegeheim.

Die Höhe des Pflegegeldes beträgt je nach Pflegestufe 225 Euro (2009: 215 Euro), 430 Euro (2009: 420 Euro) oder 685 Euro (2009: 675 Euro) im Monat. Die Zuzahlung für einen professionellen Pflegedienst staffelt sich wie folgt: Bei Stufe I werden 440 Euro (2009: 420 Euro) , bei Stufe II 1040 Euro (2009: 980 Euro) und bei Stufe III 1510 Euro (2009: 1470 Euro) bezuschusst. Ausnahmen werden nur in absoluten Härtefällen gemacht und können dann in einer Höhe von max. 1825 Euro (2009: 1750 Euro) finanziell unterstützt werden. Bei entsprechender Kostenteilung, ist es auch möglich, sowohl selbst zu pflegen als auch Pflegedienste in Anspruch zu nehmen. In dem Fall, dass der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht werden muss, wird auch dies finanziell unterstützt. Vollstationäre Pflege in der Stufe III wird dabei mit 1510 Euro (2009: 1470 Euro) bezuschusst. Bei einer Kurzzeitpflege werden ebenfalls 1510 Euro im Monat übernommen (2009: 1470 Euro).

Weitere Zuschüsse aus der Pflegeversicherung können erfolgen, wenn sich z.B. durch die Pflegebedürftigkeit die Notwendigkeit ergibt, das eigene Haus umzubauen oder technische Hilfsmittel angeschafft werden müssen. Zudem wird eine Ersatzpflegekraft bezahlt, wenn der pflegende Familienangehörige einmal Urlaub machen möchte.

Jeder Bürger sollte sich jedoch darüber im klaren sein, dass die Pflegeversicherung in den meisten Fällen nicht die gesamten Kosten für die Pflege abdeckt, da es sich hier nur um Pauschalsätze handelt und die Gesamtkosten meist deutlich höher ausfallen.