Die Gesundheitsreform sieht für jeden eine Versicherungspflicht vor
Wie wichtig eine Absicherung für den Krankheitsfall ist, merkt man spätestens, wenn man krank wird und keine hat. Zwar waren auch bisher die meisten Einwohner in Deutschland über eine Krankenversicherung abgesichert, aber die Zahl derer, die ohne jegliche Absicherung im Krankheitsfall waren, war immer noch zu groß. Ihnen konnte es bisher jederzeit so gehen, dass sie bei Krankheit nicht wussten, wie sie die notwendigen Behandlungskosten bezahlen sollten. Dies soll in Zukunft niemandem mehr passieren.
Jeder, der keinen Anspruch auf anderweitige Absicherung im Krankheitsfall hat, erhält wieder Zugang zu einer Krankenversicherung. Ob gesetzlich oder privat hängt davon ab, wie man vorher versichert war. Wer bisher weder gesetzlich noch privat versichert war, wird in dem System versichert, dem er aufgrund der zuletzt ausgeübten Tätigkeit zuzuordnen ist. Wer zum Beispiel selbstständig ist, hat Zugang zur privaten Krankenversicherung.
Die Erweiterung der bisherigen Versicherungspflicht auf Personen ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall bedeutet, dass im Grundsatz nunmehr jede und jeder dazu beiträgt, das persönliche Krankheitsrisiko finanziell abzusichern. Sie verhindert auch, dass Menschen bewusst auf die Absicherung verzichten, weil sie wissen, dass letztlich die Allgemeinheit die Kosten einer medizinischen Behandlung tragen muss, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen. Zugleich kann allen, die versichert sind, künftig auch der Versicherungsschutz nicht mehr vollständig entzogen werden – zum Beispiel wegen Beitragsrückstand.
Auf der anderen Seite gilt: Wer zu spät, zum Beispiel erst, wenn er krank ist, dieser neuen Versicherungspflicht nachkommt, muss nicht bezahlte Beiträge nachzahlen. Denn seit dem 1. April 2007 ist diese neue Versicherungspflicht in der GKV entstanden, die damit verbundene Beitragspflicht beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem kein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall vorliegt.
Für Privatversicherte bedeutet das im Einzelnen:
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Zu Beginn des Jahres 2009 war es Altkunden der PKV möglich, von einem anderen Tarif in den Basistarif (oder zu einer anderen Versicherung) zu wechseln. Seit Juli 2009 ist das nur noch über 55-Jährigen oder Bedürftigen erlaubt, bei ihrer eigenen Versicherungsgesellschaft in den Basistarif zu wechseln.
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Der monatliche Beitrag im Basistarif ist auf den durchschnittlichen Höchstbetrag der GKV beschränkt: 2010 sind dies rund 581 Euro/Monat. Es dürfen keine Zuschläge für Vorerkrankungen erhoben werden. Doch was passiert, wenn der Versicherte plötzlich seinen Krankenkassenbeitrag wegen eines finanziellen Engpasses nicht mehr zahlen kann? Dann muss der Tarif reduziert werden. Außerdem sind die Sozialbehörden verpflichtet, sich bei besonders geringem Einkommen bis zu 125 Euro zu beteiligen.
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